Reform der Pflegeversicherung
Reform der Pflegeversicherung
Reform der Pflegeversicherung
Reform der Pflegeversicherung verbessert Leistungen für Menschen mit Demenz
Ab dem 1. Juli 2008 tritt die Reform der Pflegeversicherung in Kraft.
Die Leistungen der Pflegekasse werden schrittweise erhöht. Besonders Pflegebedürftige die noch zuhause leben, werden von den Änderungen profitieren. Hervorzuheben ist die deutliche Anhebung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Kompetenz (demenzkranke Menschen).
Stand ihnen bisher ein Betrag von 460,- € pro Jahr zur Verfügung um Nachbarschaftshilfen oder Betreuungsgruppen zu Finanzieren, so wird dieser Betrag auf 1200,- € pro Jahr (Grundbetrag) bzw. 2400 € pro Jahr (erhöhter Betrag) angehoben.
Um den erhöhten Betrag nutzen zu können, müssen Sie jedoch bei Ihrer Pflegekasse einen erneuten Antrag auf "Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Kompetenz" stellen.
Eine detailierte Übersicht zur Reform der Pflegeversicherung finden Sie auf der Internet Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick
- die meisten Leistungen werden bis 2012 schrittweise erhöht
- der Betreuungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (wie etwa demenziell oder psychisch erkrankte Menschen) steigt von bisher bis zu 460 Euro jährlich auf bis zu 1.200 Euro (Grundbetrag) bzw. bis zu 2.400 Euro (erhöhter Betrag),
- in Heimen können für Menschen, die besondere Betreuung brauchen, Betreuungsassistenten eingestellt werden,
- ein Rechtsanspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) wird eingeführt,
- Pflege- und Krankenkassen richten Pflegestützpunkte ein, wenn die einzelnen Bundesländer sich für den Aufbau von Pflegestützpunkten entscheiden,
- pflegende Angehörige bekommen Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, in der sie kein Gehalt erhalten, aber sozialversichert bleiben. Wird ein Angehöriger unerwartet pflegebedürftig, gibt es die Möglichkeit der kurzfristigen Freistellung für bis zu zehn Tage,
- niedrigschwellige Angebote (zum Beispiel Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung, Helferinnenkreise zur stundenweise Entlastung von pflegenden Angehörigen) sowie ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich werden zusätzlich gefördert,
- ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen werden jährlich und grundsätzlich unangemeldet kontrolliert, die Qualitätsberichte werden in verständlicher Form veröffentlicht.
Quelle: BMG 2008
